Abstinenzkontrolle – Haaranalyse

Die Haaranalyse ist eine einfache und verlässliche Methode zur Überwachung von Drogenkonsum. Sie basiert auf der Analyse von Drogenrückständen im Haar. Durch die Untersuchung von Haarproben können Informationen über die Drogenkonsummuster einer Person sowie die Dauer des Konsums gewonnen werden.

Im Gegensatz zu Urintests, die nur kurzfristigen Drogenkonsum nachweisen können, kann eine Haaranalyse Drogenkonsum über einen längeren Zeitraum nachweisen. Sie hat daher den Vorteil, dass in der Regel wesentlich weniger strenge Kriterien an die Einbestellung und die Abwesenheit während der Phase der Abstinenzkontrolle gestellt werden müssen.

Für Alkohol können Aussagen ca. 3 Monate rückwirkend getroffen werden. Für andere Substanzen sind Aussagen von bis zu 6 Monaten rückwirkend erlaubt. Um rückwirkende Aussagen treffen zu können, ist es wichtig, dass eine ausreichend lange unbehandelte Haarsträhne gewonnen werden kann. Pro Monat, den man in die Vergangenheit schauen möchte, braucht man ca. 1 cm Haarlänge. Entsprechend muss Haar für eine 3-Monate rückwirkende Aussage auf den Alkoholkonsum mindestens 3 cm lang sein. Will man bei anderen Rauschmitteln Aussagen über mehr als 6 Monate treffen können, braucht mindestens 6 cm unbehandelte Haarlänge.

Es ist zu beachten, dass Haaranalysen manchmal durch externe Faktoren beeinflusst werden können, wie zum Beispiel Ernährung, Umweltbelastungen oder die Verwendung von Haarpflegeprodukten.

In einem ersten ausführlichen Beratungsgespräch beraten wir Sie daher ausführlich zu den Einflussfaktoren auf die Haaranalyse und ihren Vor- wie auch Nachteilen.

Abstinenzkontrolle – Urinanalyse

Im Rahmen der MPU können Sie zwischen der Analyse von Urinproben und Haaren entscheiden.

Häufigkeit:

Bei einem Probennahmezeitraum von

  • 6 Monaten     –> mindestens 4 Urinanalysen
  • 12 Monaten   –> mindestens 6 Urinanalysen

durchführen.

Termin:

Urinproben müssen gemäß den Kriterien der MPU an zufälligen für Sie nicht vorhersehbaren Terminen bestimmt werden. Die Einbestellung darf maximal 24 Stunden vor der Probennahme erfolgen.

Durchführung:

Wir verwenden für die Durchführung von Abstinenzkontrollen ausschließlich sterile Probennahme- und Transportgefäße. Dies bedeutet, dass wir eine Kontamination mit Substanzen durch uns ausschließlichen können. Bitte achten auch Sie daher darauf, dass Sie z. B. den Deckel des Probennahmegefäßes oder auch das Porbennahmegefäß selber nicht von innen berühren.

Die Probe muss unter Sicht abgegeben werden. Dies bedeutet, dass einer unserer Mitarbeiter oder eine  unserer Mitarbeiterinnen mit Ihnen zusammen auf die Toilette gehen muss und Sie bei der Abgabe der Probe beobachtet.

Im Anschluss wird die Temperatur des Urins gemessen und der Urin in ein steriles Probenröhrchen überführt. und mit Ihrem Namen und Geburtsdatum beschriftet. Dies passiert üblicherweise in Ihrem Beisein. Verwechslungen sind daher von unserer Seite ausgeschlossen.

Fach- und sachgerechte Lagerung und Transport werden durch uns bzw. den Kurierdienst unseres Laborpartners sichergestellt.

Verhaltensregeln vor der Probenabgabe

Grundsätzlich sollten Sie am Tag der Probennahme nicht große Mengen Flüssigkeit auf einmal trinken. Trinken Sie regelmäßig in Schlucken. Am besten benutzen Sie ein Glas. Wichtig ist, dass der Urin nicht zu dünn wird, Sie aber auf jeden Fall auch Wasser lassen können.

Als Marker für die Verdünnung wird das Kreatinin herangezogen. Ist die Konzentration von Kreatinin im Urin zu gering, muss von einer Verdünnung ausgegangen werden. Dies gilt als Täuschungsversuch und kann zur Beendigung der Probennahme führen. Der Probennahmezeitraum muss dann von neuem bei „null“ begonnen werden.

Parameter in der Abstinenzkontrolle

Die zu bestimmenden Parameter sind in den sogenannten CTU Kriterien festgelegt. Eine Abweichung von diesen Standards ist üblicherweise nicht vorgesehen lediglich können in bestimmten Fällen zusätzliche Parameter hinzugenommen werden.

Folgende Parameter werden im Rahmen des „Standards“ bei uns bestimmt:

  • Alkohol-Abstinenzkontrolle
    [Ethylglucuronid]
  • Drogenscreening
    [Cannabinoide, Opiate, Kokain, Amphetamine, Methadon, Benzodiazepine]
  • Opioide, erweitertes Screening
    [Buprenorphin, Tilidin, Tramadol, Fentanyl, Oxycodon]
  • Synthetische Cannabinoide
    [Badesalze, Pilze und andere synthetische Drogen]

Sollten Sie sich für die Analyse von Urinproben entscheiden wird als zusätzlicher Parameter zum Ausschluss der Verdünnung des Urins noch das Kreatinin bestimmt.

Als Analysematerial kommen Urin oder Haare in Frage. Andere Analysematerialien sind grundsätzlich nicht vorgesehen.

Abstinenzkontrollen und MPU-Vorbereitung

Unabhängig davon, ob Sie die Abstinenz von Medikamenten oder illegalen Substanzen nachweisen müssen, in unserem Zentrum können Sie die von der Fahrerlaubnisbehörde geforderten Abstinenznachweise erbringen. Zusammen mit unserem Laborpartner garantieren wir Ihnen die Durchführung der Testung nach den CTU-Kriterien.

Bitte beachten Sie, dass für die Durchführung der Abstinenzkontrollen ein gesonderter Vertrag erstellt werden. Grundsätzlich können Abstinenzzeiträume von 6 oder 12 Monaten erforderlich sein. Dies richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erläutern. Die endgültige Entscheidung über den erforderlichen Abstinenzzeitraum wird aber durch die Gutachtenstelle bzw. die Fahrerlaubnisbehörde festgesetzt.

 

Sicherungsposten

Sicherungsposten im Schienenverkehr sollen unter anderem bei Gleisarbeiten die Sicherheit des Schienenverkehrs und des eingesetzten Personals auf der Baustelle sicherstellen. Sie müssen die Kommunikation zwischen dem zu sicherden Team und den Transportleitstellen halten und die Zeitpläne des Schienenverkehrs im Blick behalten. Entsprechend stellt diese Aufgabe hohe Anforderungen an die Konzentration und Aufmerksamkeit der Sicherungsposten.

Führen von Triebfahrzeugen

Das Führen von Triebfahrzeugen im Schienenverkehr stellt eine besondere Herausforderung dar. Geschwindigkeit, Lange Bremswege, hohes Gewicht des Fahrzeug und besonders lange Bremswege fordern ein hohes Maß an vorausschauendem Verhalten und damit an Aufmerksamkeit. Daher fordert die Triebfahrzeugführerverordnung von Triebfahrzeugführern eine regelmäßige Überprüfung der gesundheitlichen Fahreignung.

Personenbeförderung

Personenbeförderung umfasst das Führen von Taxen und Mietwagen genauso wie das Führen von Bussen.

Die Belastungen sind auch hier vielfältig, hohes Verkehrsaufkommen, teilweise unübersichtliche Fahrzeuge mit hohem Gewicht, Fortbewegung im innerstädtischen Verkehr und die Ablenkung durch Fahrgäste stellen hohe Ansprüche an den Fahrzeugführer. Daher fordert die Fahrerlaubnisverordnung von Berufskraftfahrern eine regelmäßige Überprüfung der gesundheitlichen Fahreignung.

Führen von Lastkraftwagen

Fahrzeugführer von Lastkraftwagen tragen eine besondere Verantwortung. Fahrzeuggewicht, Fahrzeuggröße, Art der Ladung und die tägliche Herausforderung, diese Leistung unter stetig wechselnden Bedingungen ausüben zu müssen, erfordern eine hohe psychische Leistungsfähigkeit. Daher fordert die Fahrerlaubnisverordnung von Berufskraftfahrern eine regelmäßige Überprüfung der gesundheitlichen Fahreignung.

Wir führen jährlich eine große Anzahl an verkehrsmedizinischen Untersuchungen durch. Bei uns können Sie sich daher auf eine gewissenhafte und gründliche ebenso wie schnelle und routinierte Durchführung Ihrer Untersuchung verlassen.

Seit dem Oktober 2022 ist es uns nicht mehr erlaubt, die ärztliche Bescheinigung wie früher mit einer Wertung abzuschließen. Wir müssen alle Anhalte für eine Erkrankung aufführen, die gemäß Anlage 4 der FeV Einfluss auf die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges der entsprechenden Klasse nehmen kann.

Wir beraten Sie daher im gleichen Termin, ob weitere Untersuchungen sinnvoll sind und welche Schritte sinnvoll sein könnten, um Ihre Fahrerlaubnis möglichst zu sichern.

Verkehrsmedizin

Die Verkehrsmedizin ist eine medizinische Spezialisierung, die Kenntnisse aus nahezu allen Disziplinen der Medizin erfordert. Das Ziel ist es, zum Nutzen eines jeden Verkehrsteilnehmers und zur Steigerung der Verkehrssicherheit beizutragen.

Die verkehrsmedizinische Sprechstunde umfasst:

  • Diagnostik,
  • Beratung,
  • Aufklärung,
  • Therapie,
  • Begutachtung.

Im Mittelpunkt steht neben der Fahrsicherheit (= momentane psychische und physische Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs) auch die Fahreignung (= die generelle psychische und physische Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs). Entscheidend ist es also die aktuellen/akuten von den dauerhaften/chronischen Einschränkungen zum Beispiel durch Krankheiten und Medikamente verlässlich im Interesse aller einzuschätzen.