AGB Geschäftskunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsmedizinischen Zentrum Diez GmbH für die arbeitsmedizinische Betreuung gegenüber Firmen und Behörden

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen uns, der Arbeitsmedizinischen Zentrum Diez GmbH, Inhaber Michael Oebel, Blumenröder Str. 1B, 65549 Limburg, Telefon: +49 6432 953 900 0, E-Mail: geschaeftsfuehrung@oebel-medical.com – im Folgenden „Anbieter“- und Ihnen als unseren Kunden – im Folgenden „Kunden“ – als Betreuungsvertrag gemäß §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gem. § 14 BGB (Firmen und Behörden) und gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
  3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsumfang

  1. Der Anbieter betreut Firmen aller Wirtschaftszweige im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung gemäß den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes.
  2. Die Leistungen des Anbieters umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung gemäß den aktuellen DGUV-Empfehlungen, arbeitsmedizinischen Regeln und Empfehlungen, sowie für die jeweilige Eignung begründende Verordnungen, und die Durchführung von Untersuchungen vor Ort oder im Zentrum des Anbieters.
  3. Die Leistungen richten sich sowohl an den Kunden im Sinne der Beratung zur Grundbetreuung und betriebs- bzw. behördenspezifischen Betreuung wie auch an die Beschäftigten des Kunden.
  4. Die Leistungen können je nach Ausgestaltung vor Ort beim Anbieter oder vor Ort beim Kunden erbracht werden.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag über die arbeitsmedizinische Betreuung kommt zustande, wenn die Kunden das Angebot des Anbieters durch Rücksendung eines unterzeichneten Vertragsexemplars annehmen.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, einen Betreuungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Anbieter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht betreuen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die den Anbieter in Gewissenskonflikte bringen könnte. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Anbieters für die bis zur Ablehnung der Betreuung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 4 Inhalt des Betreuungsvertrages

  1. Der Anbieter erbringt seine Dienste den Kunden gegenüber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet.
  2. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

§ 5 Vergütung und Zahlungskonditionen

  1. Die Vergütung für die Leistungen des Anbieters erfolgt nach Stundensätzen, Tagespauschalen oder Fallpauschalen. Eine Anwendung der GOÄ für die Abrechnung mit den Firmenkunden ist ausgeschlossen.
  2. Tages- oder Halbtagespauschalen umfassen alle Kosten inklusive 6 Stunden bzw. 3 Stunden Leistung vor Ort. Einkalkuliert sind dabei auch 30 Minuten Pause. Die An- und Abfahrt sowie Rüstzeiten sind inklusive bei einer Entfernung von bis zu 50 km. Bei größeren Entfernungen werden diese separat in Rechnung gestellt.
  3. Bei Abrechnung nach Stundensätzen werden die ersten 60 Minuten immer voll berechnet. Danach wird der Stundensatz in 15- bzw. 30 Minuten-Takten abgerechnet. Hierbei werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen des Anbieters in Rechnung gestellt.
  4. Der Anbieter bietet Fallpauschalen für Leistungen nach ArbMedVV und anderen Rechtsvorschriften oder den von den DGUV-Empfehlungen empfohlenen oder vorgeschriebenen Leistungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge oder Eignungsuntersuchung an. Alle Leistungen gemäß den DGUV-Empfehlungen sind in den Fallpauschalen enthalten, sofern sie beim Anbieter im Zentrum selbst erbracht werden können.
  5. Der Anbieter behält sich vor, weitere zusätzliche Leistungen separat abzurechnen.
  6. Externe Leistungen wie Labor oder Röntgen sowie Impfstoffe werden nach zusätzlichen Pauschalen abgerechnet und sind nicht in den Fallpauschalen enthalten.
  7. Für Dokumentation und administrative Kosten werden bis zu 30% der erbrachten Leistungszeit als Kosten für Administrative Leistungen zusätzlich berechnet. Diese zusätzlichen Kosten werden grundsätzlich immer dann erhoben, wenn die Vergütung nach aufgewendeter Zeit erfolgt. Bei allen Pauschalvergütungen sind die administrativen Kosten bereits inkludiert.
  8. Die Leistungen können auch beim Anbieter vor Ort erbracht werden. Hierbei gilt nur die Anwendung von Fallpauschalen. In derartigen Fällen sind die unter Absatz (7) genannten Kosten i.H.v. bis zu 30 % Bestandteil dieser Fallpauschale.
  9. Es wird eine jährliche Verwaltungskostenpauschale in Höhe von zur Zeit 15,00 EUR netto pro Beschäftigten des Kunden erhoben, in jedem Falle aber mindestens 1.000,00 EUR. Die Verwaltungskostenpauschale entspricht 30 % der Kosten für die Grundbetreuung und berechnet sich wie folgt: 0,2 Stunden pro Jahr und Beschäftigten * Stundensatz i.H.v. 250,00 EUR * 0,3. Die Zahlung der Verwaltungskostenpauschale erfolgt jährlich im Voraus. Rabattierungen hierauf sind nicht möglich.
  10. Der Anbieter erstellt dem Kunden eine Rechnung über die erbrachten Leistungen und übermittelt diese an den Kunden.
  11. Der Kunde hat die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
  12. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
  13. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Kunden weitere Leistungen einzustellen, bis die Zahlung vollständig beglichen ist.
  14. Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung jährlich entsprechend dem gestiegenen Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) anzupassen. Grundlage für die Berechnung der Inflationsanpassung ist der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte VPI. Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres auf Basis der Veränderung des VPI im Vergleich zum Vorjahr. Sollte der VPI im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sein, werden die vereinbarten Preise und Entgelte um den entsprechenden Prozentsatz angepasst. Die Anpassung wird automatisch und ohne gesonderte Mitteilung wirksam. Die angepassten Preise und Entgelte gelten ab dem 1. Januar des jeweiligen Jahres und sind in der nächsten Abrechnung berücksichtigt. Sollten die vertraglich vereinbarten Entgelte aufgrund der Inflationsanpassung um mehr als 5% im Vergleich zum Vorjahr steigen, hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres außerordentlich zu kündigen. Sollte der Verbraucherpreisindex für Deutschland nicht mehr veröffentlicht werden, verpflichten sich die Vertragsparteien, eine vergleichbare und geeignete Ersatzgröße zur Berechnung der Inflationsanpassung zu vereinbaren. Die Inflationsanpassungsklausel gilt nicht für einmalige Leistungen oder Sonderzahlungen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Verträge über die arbeitsmedizinische Betreuung werden für die Laufzeit von einem (1) Jahr geschlossen.
  2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn bis zu drei (3) Monate vor Ende des Vertragsjahres keine Kündigung einer der beiden Vertragsparteien erfolgt.
  3. Eine Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Vertragsjahres.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die andere Vertragspartei unzumutbar ist.
  5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit der Zahlung der Vergütung in Verzug gerät.
  6. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen erfolgt durch eine Kündigung nicht.

§ 7 Leistungserbringung vor Ort beim Kunden

  1. Die Leistungen können beim Kunden vor Ort erbracht werden.
  2. Der Kunde muss hierzu die erforderlichen räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten schaffen. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich:
    1. die Anwesenheit eines Ansprechpartners für den Anbieter,
    2. ein bis zwei Räume mit guter Schallisolation,
    3. Stuhl und Tisch,
    4. Waschbecken,
    5. Mülleimer,
    6. Belüftungsmöglichkeit,
    7. Zugang zu sanitären Anlagen,
    8. Zugang zu einem LAN-Port oder Gäste-WLAN mit Verbindung zum Internet und Möglichkeit zum Aufbau eines VPN-Tunnels ALTERNATIV: Empfangsmöglichkeit mittels LTE-Router im Netz von Vodafone Deutschland.
    9. Sollten sich die Räume nicht im Erdgeschoss und fußläufig zur Ladezone befinden, muss der Kunde ein bis zwei Helfer zum Tragen der Ausrüstung stellen.
    10. Des Weiteren müssen dem Anbieter zwei Parkplätze zur Verfügung gestellt werden.

§ 8 Digitale Betreuung

  1. Der Anbieter bietet neben einer (teilweisen) Beratung vor Ort auch eine rein digitale Betreuung der Kunden an. Die digitale Betreuung umfasst ausschließlich Beratungsleistungen, die digital erbracht werden. Die Betreuung findet dabei gerade nicht im Betrieb des Kunden statt.
  2. Die digitale Betreuung ist zu zwei verschiedenen Ausführungen möglich, der „Arbeitsmedizin voll digital“ und der „Werksarzt voll digital“.

Arbeitsmedizin voll digital

Die Ausführung „Arbeitsmedizin voll digital“ umfasst die folgenden Leistungen:

  1. Arbeitsmedizinische Grundbetreuung
  2. Beratung zu allen Fragen der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, von sozialen und sanitären Einrichtungen; Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen; Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln; Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Ergonomie sowie Arbeitshygiene; Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb; Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess; Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  3. Teilnahme an virtuellen Betriebsbegehungen
  4. Beratung und Analyse zu Gesundheitsfaktoren im Betrieb
  5. Teilnahme an digitalen Unterweisungen
  6. Erstellung und Durchführung unternehmensspezifischer Unterweisungen
  7. Unfallauswertung und Entwicklung von Präventionskonzepten
  8. Digitale arbeitsmedizinische Vorsorge

Im Rahmen der Ausführung „Arbeitsmedizin voll digital“ werden alle Leistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) erbracht, welche telemedizinisch erbracht werden können.

Werksarzt voll digital

  1. Die Ausführung „Werksarzt voll digital“ umfasst die folgenden Leistungen:
    1. Arbeitsmedizinische Grundbetreuung
    2. Beratung zu allen Fragen der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, von sozialen und sanitären Einrichtungen; Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen; Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln; Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Ergonomie sowie Arbeitshygiene; Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb; Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess; Beurteilung der Arbeitsbedingungen
    3. Teilnahme an virtuellen Betriebsbegehungen
    4. Beratung und Analyse zu Gesundheitsfaktoren im Betrieb
    5. Teilnahme an digitalen Unterweisungen
    6. Erstellung und Durchführung unternehmensspezifischer Unterweisungen
    7. Unfallauswertung und Entwicklung von Präventionskonzepten
    8. Digitale arbeitsmedizinische Vorsorge
    9. Beratung von Mitarbeitern zu allen persönlichen gesundheitlichen Fragen
    10. Koordination und Steuerung von Diagnostik und Therapie bei langer oder chronischer Erkrankung
    11. Steuerung und Planung des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Auftrag des Kunden

Im Rahmen der Ausführung „Werksarzt voll digital“ werden alle Leistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) erbracht, welche telemedizinisch erbracht werden können. Daneben sind auch zusätzlich sämtliche Leistungen der Praxis inbegriffen sowie alle telemedizinischen Beratungsleistungen.

  1. Für die digitale Betreuung wird ein monatlicher Preis pro Mitarbeiter des Kunden erhoben. Die Preise der beiden Ausführungen sind ebenfalls der Übersicht bzw. Preisliste des Anbieters zu entnehmen.
  2. Der genaue zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter.
  3. Das Kernangebot der digitalen Betreuung beschränkt sich auf reine Beratung am Telefon oder per MS Teams.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die monatlichen Gebühren für die digitale Betreuung und eventuelle Erweiterungen fristgerecht zu zahlen.
  5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise für die digitale Betreuung und eventuelle Erweiterungen angemessen anzupassen.
  6. Der Anbieter ist berechtigt, die digitale Betreuung jederzeit zu beenden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder anderweitig gegen vertragliche Pflichten verstößt.
  7. Sollten im Rahmen der digitalen Betreuung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet werden, so werden diese Daten ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

§ 9 Terminausfall

  1. Im Falle eines Terminausfalls durch den Kunden werden folgende Kosten berechnet:
    1. Bearbeitungsgebühr für einen Terminausfall bis 6 Wochen vor dem Termin: 150,00 EUR
    2. Absagen weniger als 6 Wochen vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 400,00 EUR
    3. Absagen weniger als 21 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 800,00 EUR
    4. Absagen weniger als 14 Kalendertage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 1.200,00 EUR
    5. Absagen weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 1.500,00 EUR.

§ 10 Haftung

  1. Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  2. Insoweit in Absatz (3) nicht anders geregelt ist, haftet der Anbieter in sonstigen Fällen nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Diese Haftung wird beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Absatz (3) ausgeschlossen.
  3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

§ 11 Vertraulichkeit der Beratung

  1. Der Anbieter behandelt die Daten des Kunden sowie dessen Beschäftigten vertraulich und erteilt Informationen an Dritte bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
  2. Der vorstehende Absatz ist nicht anzuwenden, wenn der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise bei einer Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung. Absatz (1) ist nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen den Anbieter oder seine Berufsausübung stattfinden und der Anbieter sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten könnte.

§ 12 Datenschutz

  1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene daten eigenverantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Rahmen seiner Tätigkeit als Betriebsarzt handelt der Anbieter weisungsfrei und entscheidet selbst über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung. Daher wird kein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO mit dem Kunden abgeschlossen.
  2. Der Anbieter verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung des Kunden und dessen Beschäftigten erhoben werden, streng vertraulich zu behandeln.
  3. Nachfolgend werden mit personenbezogenen Daten sowohl diese des Kunden als auch die der Beschäftigten des Kunden gemeint.
  4. Der Anbieter verpflichtet sich insbesondere, die Bestimmungen des Datenschutzrechts einzuhalten und alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
  5. Der Anbieter darf die personenbezogenen Daten nur insoweit verarbeiten, als dies für die Erbringung der vertraglich vereinbarten oder gesetzlich verpflichtenden Leistungen erforderlich ist.
  6. Der Anbieter ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten nur so lange zu speichern, wie dies für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. In bestimmten gesetzlich festgeschriebenen Fällen kann auch eine längere Aufbewahrungsfrist maßgeblich sein.
  7. Der Anbieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich oder der Kunde bzw. der Beschäftigte hat hierin ausdrücklich eingewilligt.
  8. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Anbieter die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der arbeitsmedizinischen Betreuung speichert und verarbeitet.
  9. Der Anbieter ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zu statistischen Zwecken zu verwenden, sofern dies anonymisiert erfolgt und keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.
  10. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu geben und diese gegebenenfalls zu berichtigen oder zu löschen.
  11. Sollten im Rahmen der Betreuung personenbezogene Daten verarbeitet werden, die unter besonderen Schutzbestimmungen wie z.B. dem Strahlenschutz stehen, wird der Anbieter diese Daten ebenfalls ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der datenschutzrechtlichen Vorgaben verarbeiten. Die Löschung der Daten ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

§ 13 Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
  4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden vor ihrer Wirksamkeit in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Frist wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
  5. Die Vertragssprache ist Deutsch.