Arbeits- & Gesundheitsschutz

Arbeits- & Gesundheitsschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine gesetzliche Verpflichtung. Diese bei unseren Kunden zu einem gelebten System zu machen, ist unser Auftrag.

Arbeitsschutz ist wie das Qualitätsmanagement nur sinvoll und wirtschaftolich, wenn er systematisch betrieben, von allem beschäftgten und dem Unternehmen selbst gelebt und als aktiv Führungsistrument genutzt wird. Entsprechend beraten wir Sie aus einer Hand zu allen Themen des Arbeitsschutzes nach Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz.

Wir bieten Ihnen die Arbeitsmedizinische und externe Sicherhietstechnische betreuung durch unsere Ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß der DGUV V2 an. Sie können wählen, ob Sie nur die arbeitsmedizinische, nur die Sicherhietstechnische oder die Betreuung aus einer Hand wünschen.

Arbeitsmedizin

Arbeitssicherheit

Wir bieten Ihnen alle betriebsärztlichen Leistungen nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (Grund- und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV V2) an.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch die Durchführung aller Arbeitsmedizinischer Vorsorgen nach Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung an.

Wir bieten Ihnen alle Leistungen einer Fachkraft für Arbeitssicherhiet nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (Grund- und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV V2) an.

Wir beraten Sie und Ihre Beschäftigten, Begehen die Arbeitsplätze und führen Unterweisungen durch. Gerne auch aus einer Hand zusammen mit unserer Arbeitsmedizin.

Besondere Ermächtigungen

Strahlenschutzgesetz

Druckluftverordnung

Beschäftigte die gelten nach der Strahlenschutzverordnung als beruflich strahlenexponiert, wenn sie bei ihrer Berufsausübung oder -ausbildung Strahlenexpositionen ausgesetzt sind und dabei die festgelegte Dosisgrenzwerte überschritten werden.

Entsprechend müssen Sie als Arbeitgeber einen im Strahlenschutz ermächtigten Arzt bestellen, der Sie berät und die geforderte Vorsorge für Ihre Beschäftigten durchführt.

Wir haben die hierfür benötigte Ermächtigung durch die zuständige Behörde erworben und betreuen und beraten Sie gerne. Egal ob Sie auch unser Kunde in der Arbeitsmedizin sind oder nicht.

Arbeiten in Überdruck ist ein besonderes Risiko für die Beschäftigten.

Entsprechend müssen Sie als Arbeitgeber einen im Strahlenschutz ermächtigten Arzt bestellen, der Sie berät und die geforderte Vorsorge für Ihre Beschäftigten durchführt.

Wir haben die hierfür benötigte Ermächtigung durch die zuständige Behörde erworben und betreuen und beraten Sie gerne. Egal ob Sie auch unser Kunde in der Arbeitsmedizin sind oder nicht.

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