Abstinenzkontrollen und MPU-Vorbereitung

Unabhängig davon, ob Sie die Abstinenz von Medikamenten oder illegalen Substanzen nachweisen müssen, in unserem Zentrum können Sie die von der Fahrerlaubnisbehörde geforderten Abstinenznachweise erbringen. Zusammen mit unserem Laborpartner garantieren wir Ihnen die Durchführung der Testung nach den CTU-Kriterien.

Bitte beachten Sie, dass für die Durchführung der Abstinenzkontrollen ein gesonderter Vertrag erstellt werden. Grundsätzlich können Abstinenzzeiträume von 6 oder 12 Monaten erforderlich sein. Dies richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erläutern. Die endgültige Entscheidung über den erforderlichen Abstinenzzeitraum wird aber durch die Gutachtenstelle bzw. die Fahrerlaubnisbehörde festgesetzt.

 

Autor

Veröffentlicht in Internet, Verkehrsmedizin, MPU, Abstinenz.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert