Arbeitsmedizinische Betreuung und arbeitsmedizinische Vorsorge

Individuelle Beratung, aktuell und wissenschaftlich fundiert.

Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin ist ein präventives Gebiet der Medizin, das die Wechselwirkungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten sowie Gesundheit und Krankheiten umfasst. Der Mittelpunkt der Arbeit stellt den Erhalt und die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit der arbeitenden Menschen dar.

Dazu gehören:

  • die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbedingungen,
  • die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Risikofaktoren, Erkrankungen und Berufskrankheiten,
  • die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen, inkl. individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung,
  • die Vermeidung von Erschwernissen und Unfallgefahren,
  • die berufsfördernde Rehabilitation.

Das wichtigste Element der Arbeitsmedizin ist die ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen mit Berücksichti­gung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse insbesondere im Arbeitsumfeld.

Grundlage der Arbeitsmedizin ist ein Portfolio aus wissen­schaftlich begründeten medizinischen Methoden. Es werden aber auch Erkenntnisse und Methoden anderer Wissenschaftsdisziplinen berücksichtigt und genutzt. DIe Arbeitsmedizin handelt grundsätzlich multidisziplinär.

Gerne betreuen wir auch Sie arbeitsmedizinisch. Rufen Sie uns einfach an, oder füllen Sie unsere Anfrage für Arbeitsmedizin aus.

Wir bieten Ihnen alle nach Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung vorgeschriebenen oder empfohlenen Vorsorgen an.

Wir führen Begutachtungen zur gesundheitlichen Eignung unter anderem für den Dienst in der Feuerwehr, bei Absturzgefährdung, Tauchen und Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten durch.

Nur informierte Mitarbeiter sind handlungssichere Mitarbeiter. Vermeidung von Fehlern und Unfällen spart nicht nur Geld, sondern schafft auch mehr Zufriedenheit im Betrieb. Daher bieten wir Ihnen gerne Schulungen zu unterschiedlichen Themen an:

  • Arbeitshygiene
  • Umgang mit und Risiken von Gefahrstoffen
  • Umgang mit und Risiken von Biostoffen
  • uvm.

Nach §167 SGB IX müssen Arbeitgeber Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten, wenn diese mehr als 30 Arbeitstage in den letzten zwölf Monaten krank gewesen sind.

Wir unterstützen unsere Kunden durch individuelle Beratung sowohl der Beschäftigten als auch des Betriebes. Dabei legen wir auf Vertraulichkeit und Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht größten Wert.

Am Ende der Beratung steht – wenn von beiden Seiten gewünscht – ein Plan zur Wiedereingliederung inkl. einem positiven und negativem Leistungsbild.

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist ein wichtiges Instrument, um Motivation und Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern zu vermitteln, es ist aber gleichzeitig eine wertvolle Investition in die Beschäftigten. Wir beraten Sie, wie Sie BGM als Instrument zur:

  • Führung der Beschäftigten,
  • Steigerung der Wertschöpfung,
  • Steigerung der Attraktivität,
  • Festigung der Mitarbeiterbindung

einsetzen können.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Insbesondere bei der Auswahl von

  • persönlicher Schutzausrüstung (PSA),
  • Ableitung persönlicher Schutzmaßnahmen,
  • Gefährdungsbeurteilungen nach Mutterschutzgesetz,
  • Gefährdungsbeurteilungen nach Bio-Stoff-Verordnung (BioStoffV),
  • Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen.

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